

Steinach bekommt ein neues Abfallreglement

Das aktuelle Abfallreglement der Gemeinde Steinach ist 20-jährig. Insbesondere mit Blick auf die zukünftig im gesamten Gebiet der A-Region geplante Punkt-Sammlung (Unterflurbehälter) des Kehrichts anstelle der Strassensammlung sowie aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen bestand Anpassungsbedarf.
Der Gemeinderat beriet an seiner Sitzung vom Montag, 20. September 2021, das neue Abfallreglement. Dieses basiert auf dem Muster-Abfallreglement der A-Region.
Geltenden Gebühren und Rhythmus der Sammlungen werden nicht verändert
Es regelt unter anderem die Sammelstellen und die Entsorgung verschiedener Separatabfälle und berücksichtigt die seither erfolgten Rechtsänderungen, insbesondere die Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle, welche per 1. Januar 2016 durch die bereits erwähnte VVEA abgelöst wurde; das Entsorgungsmonopol der Kantone für Siedlungsabfälle: Dieses ist für vergleichbare Abfälle von Unternehmen ab 250 Vollzeitstellen per 1. Januar 2019 aufgehoben worden; die Vollzugshilfe Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung, herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Dezember 2018.
Die heute geltenden Gebühren sowie der Rhythmus der Sammlungen (Grünabfuhr, Altpapier, etc.) werden bis auf Weiteres nicht verändert. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass das neue Abfallreglement mit Blick auf die zukünftige Unterflur-Entsorgung wieder eine langfristige Grundlage bildet.
Start ab 25. Oktober 2021
Das Reglement soll ab 1. Januar 2022 angewendet werden. Vorher untersteht es noch dem fakultativen Referendum. Dieses wird jedoch erst nach den Herbstferien, d. h. ab 25. Oktober 2021 gestartet.
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