Stadt Arbon aktualisiert Richtlinien für Strassenreklamen
Wie die Stadt Arbon meldet, tritt am 1. Februar 2024 der überarbeitete Anhang der Reklamerichtlinien in Kraft, inklusive neuer Standorte und angepasster Masse.

Im Anhang I zu den Richtlinien für Reklamen der Stadt Arbon ist das temporäre Aufstellen beziehungsweise Anbringen von Strassenreklamen für kommunale, kantonale und eidgenössische Wahlen und Abstimmungen sowie Anlässe in der Stadt Arbon geregelt.
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Interpartei wurde der Anhang Ende 2023 angepasst.
Zusätzliche Reklamestandorte wurden definiert und die Maximalmasse für Bandenwerbung an Brückengeländern optimiert.
An seiner Sitzung vom 8. Januar 2024 hat der Arboner Stadtrat den überarbeiteten Anhang I der Richtlinien für Reklamen genehmigt und per 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt.