In Roggwil werden Recycling-Gebühren angepasst
Roggwil erachtet Erhöhung der Recycling-Gebühren für die Kehrrichtbeseitigung ab 1. Januar 2022 als gerechtfertigt.

Wie die Gemeinde Roggwil informiert, verfügt sie über ein Reglement über die Abfallbewirtschaftung. Das Reglement bezweckt die Vermeidung von Abfällen, die Verminderung der Abfallmenge, die sinnvolle Wiederverwendung und Verwertung sowie die schadlose Beseitigung von Abfällen.
Für die von der Gemeinde zu erfüllenden Aufgaben werden Gebühren erhoben. Diese haben im Mittel der Jahre den gesamten Aufwand der Gemeinde für die Abfallbewirtschaftung zu decken. Soweit möglich und praktikabel sind die Gebühren im Sinne des Verursacherprinzips mengenabhängig festzulegen.
Für nicht unmittelbar einem bestimmten Verursacher zurechenbare Leistungen, insbesondere für die Erstellung, den Betrieb und die Wartung öffentlicher Sammelstellen sowie für die Entsorgung kompostierbarer organischer oder anderer wiederverwertbarer Abfälle wird eine Grundgebühr erhoben.
Für Privatliegenschaften abzustufen
Diese ist für Privatliegenschaften nach der Zahl und Grösse der Wohnungen, bei Betrieben und anderen Lieferanten nach der Betriebsgrösse abzustufen. Gemäss Art. 16 Abs. 1 Abfallreglement erlässt der Gemeinderat den Gebührentarif.
Der Bereich Abfallwirtschaft (Kontogruppe 7301) kann mit den aktuellen Gebühreneinnahmen nicht mehr selbstragend geführt werden. Die Unterdeckung beläuft sich auf rund 15'000.00 Franken. Diese Unterdeckung ist hauptsächlich auf die Installation der Unterflurcontainer (UFC) im gesamten Gemeindegebiet zurückzuführen.
Die jährlichen Abschreibungen der UFC belaufen sich auf knapp 10'000.00 Franken und belasten die Rechnung der Abfallwirtschaft dementsprechend. Da die UFC in erster Linie von den Privathaushalten benutzt werden, erachtet der Gemeinderat eine Erhöhung der entsprechenden Recycling-Gebühren im Gebührentarif für die Kehrrichtbeseitigung ab 1. Januar 2022 als gerechtfertigt.