Wie die Gemeinde Egnach mitteilt, gilt im Wald und an den Waldrändern vom 1. April bis zum 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht für die Hunde.
Schäfliplatz Egnach.
Schäfliplatz Egnach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht.

Verantwortungsvolle Hundehalter halten sich daran. Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können mit 100 Franken gebüsst werden.

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