Die Bevölkerung der Gemeinde Arbon kann bis zum 27. Mai 2022 Einsprachen gegen die Ortsplanungsrevision vorbringen.
Sicht Richtung Arbon Altstadt vom Bodensee aus.
Sicht Richtung Arbon Altstadt vom Bodensee aus. - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Im Mai 2022 wird das überarbeitete Dossier Ortsplanungsrevision, bestehend aus Zonenplan und Baureglement inklusive Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser sowie den kommunalen Richtplänen, zum dritten Mal öffentlich aufgelegt. Das Planungsdossier Ortsplanungsrevision wurde im Mai 2019 erstmals öffentlich aufgelegt.

Die rund 100 eingegangenen Einsprachen und Äusserungen wurden in der Facharbeitsgruppe analysiert und vom Stadtrat behandelt. Die Resultate flossen in das Planungsdossier ein, welches im Juni 2021 erneut öffentlich aufgelegt wurde. Fristgerecht gingen 39 Einsprachen ein. Wiederum wurde in der Folge das Dossier überarbeitet.

Relevanten Unterlagen sind im Stadthaus einsehbar

Im Rahmen einer dritten öffentlichen Auflage können Betroffene vom 6. bis zum 27. Mai 2022 Einsprache gegen die Änderungen seit der Auflage vom Juni 2021 erheben. Zudem können sie innert derselben Frist Äusserungen zu den Änderungen der kommunalen Richtpläne einreichen.

Die relevanten Unterlagen sind während der Auflage im Stadthaus im zweiten Obergeschoss einsehbar. Zudem sind sie dann auf Gemeindewebseite im Bereich Stadtentwicklung, Revision Ortsplanung, abrufbar.

Im Anschluss an die Auflage werden die eingegangenen Einsprachen und Äusserungen gesichtet und im Stadtrat behandelt. Voraussichtlich im September 2022 wird dann die entsprechende Botschaft ans Parlament überstellt, das sich in der Folge mit dem Dossier befassen wird. Rund ein Jahr später dürfte die Arboner Stimmbevölkerung an der Urne über die Vorlage entscheiden können.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ParlamentArbon