Wie die Gemeinde Häggenschwil bekannt gibt, werden ab 22. April 2024 alte Erdbestattungsgräber geräumt. Gegenstände können bis 15. April 2024 entfernt werden.
Häggenschwil.
Gemeinde Häggenschwil. - Gemeinde Häggenschwil.
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Ab dem 22. April 2024 werden Erdbestattungsgräber (1999 bis 2004) auf dem Friedhof Häggenschwil geräumt. Die Grabräumung erfolgt durch das Bauamt Häggenschwil.

Die Angehörigen der Verstorbenen können die Grabmäler, Pflanzen und anderen persönlichen Grabschmuck bis 15. April 2024 selbst entfernen.

Nach Ablauf dieser Frist wird das Bauamt das Grab entschädigungslos räumen. Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Bei Fragen steht das Bestattungsamt gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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