Arbon beschliesst an der Sitzung vom 25. April 2022 das Projekt Riva nicht durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) prüfen zu lassen.
Stadthaus Arbon.
Stadthaus Arbon. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Zunächst war der Stadtrat davon ausgegangen, dass es ihm gar nicht möglich sei, die ENHK mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, wie dies von gewissen Kreisen gefordert wird.

Im vergangenen November war einem Interview der Thurgauer Zeitung mit der kantonalen Denkmalpflege zu entnehmen, dass diese Möglichkeit doch bestehe, wenn auch nur indirekt. Die Stadt müsste die kantonale Denkmalpflege ersuchen, ihrerseits bei der ENHK ein Gutachten anzufordern.

An seiner Sitzung vom 25. April 2022 hat sich der Stadtrat noch einmal vertieft mit der Frage auseinandergesetzt, ob via kantonale Denkmalpflege ein ENHK-Gutachten zum Projekt Riva in Auftrag gegeben werden soll. Er hat sich dagegen entschieden.

Sorgfältige Prüfung der Einholung eines Gutachtens

Stadtpräsident Dominik Diezi sagt dazu, dass die Stadt Arbon sich sorgfältig mit allen relevanten Aspekten des Ortsbildes auseinandergesetzt hat. Sie hat die gesetzlichen Vorgaben mit der Erstellung einer Gesamtinteressensabwägung erfüllt. Es gibt demnach keinen Grund, ein ENHK-Gutachten zu beantragen.

Hinzu kommt, dass ENHK-Gutachter in der Regel nur dann konsultiert werden, wenn direkte Vorschriften des Bundes tangiert sind, also beispielsweise bei Projekten, die vom Bund geplant, bewilligt, erstellt oder (mit)finanziert werden. Ausserdem wird die ENHK beigezogen, wenn es um Grundsatzentscheide geht, die am Beginn eines Planungsprozesses stehen.

Beides ist beim Projekt Riva nicht gegeben. Es werden keine Vorgaben des Bundes tangiert, und es geht nicht um einen Grundsatzentscheid, sondern um eine fertige Planung. Auch aus diesem Grund erachtet es der Stadtrat als unnötig, ein ENHK-Gutachten erstellen zu lassen.

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