Vom 17. Juni bis zum 7. Juli 2022 erhält die Bevölkerung Gelegenheit, am Gestaltungsplan Saurer WerkZwei teilzunehmen.
Seepromenade mit Aussicht auf Arbon.
Seepromenade mit Aussicht auf Arbon. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Im Frühjahr 2012 übernahm die HRS Real Estate AG das Saurer-WerkZwei-Areal. Seither hat sie sukzessive einzelne Baufelder entwickelt sowie Bauprojekte realisiert und weiter veräussert. Zwischen 2012 und 2019 wurde der Gestaltungsplan Saurer WerkZwei verschiedentlich an veränderte Gegebenheiten angepasst.

Testplanungsverfahren als Grundlage für weitere Anpassung

Im vergangenen Jahr hat die HRS ein Testplanungsverfahren durchgeführt, um die städtebaulichen Rahmenbedingungen des Gestaltungsplans in Bezug auf die noch nicht entwickelten Baufelder zu überprüfen. In drei Workshops analysierten die Teilnehmenden – Bauherrschaft, Architekt, Planer und die Stadt – drei Projektvorschläge.

Zu überzeugen vermochte die Eingabe der GWJ Architektur AG, Bern. Das Resultat des Testplanungsverfahrens bildet die Grundlage für den Änderungsperimeter und die Anpassungen des Gestaltungsplans.

Anpassung an geltendes Recht

Bei der Gestaltungsplanänderung geht es zunächst einmal darum, diesen an das aktuell geltende Recht anzupassen. So sind Dichte und Höhenentwicklung in den noch nicht bebauten Baufeldern zu prüfen, da im neuen Planungs- und Baugesetz die Ausnützungsziffer gestrichen und die Höhenregelung geändert wurde.

Für die bisher erstellten Bauten galt eine generelle Höhenvorschrift mit besonderer Regelung zur Stadtkante, was zu einer aus heutiger Sicht eher monotonen Höhenentwicklung geführt hat. Hier ist mehr Abwechslung erstrebenswert. Weiter geht es darum, die künftige Nutzung der Webmaschinenhalle als kantonales Museum im Gestaltungsplan angemessen abzubilden.

Gleiches gilt für den Saurer-Platz als Fläche vor dem künftigen Museum. Der Entwurf des angepassten Gestaltungsplans wird nun vom kantonalen Departement für Bau und Umwelt geprüft. Vom 17. Juni bis zum 7. Juli 2022 sind die relevanten Unterlagen im Stadthaus einsehbar, und zwar im Sekretariat von Stadtkanzlei und Präsidium im 2. OG (Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr beziehungsweise Donnerstag bis 18 Uhr und Freitag von 8.30 bis 14 Uhr).

Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, schriftliche Einwendung beim Stadtrat Arbon, Stadthaus, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon einzureichen. Diese haben einen Antrag und eine kurze Begründung zu enthalten.

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