Wolfhalden genehmigt den Aufgaben- und Finanzplan
Der Gemeinderat Wolfhalden hat den Aufgaben- und Finanzplan an seiner Sitzung vom 2. November 2021 genehmigt.

Das Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden legt in Artikel zehn fest, dass die Gemeinden ab dem Jahr 2020 einen jährlichen Aufgaben- und Finanzplan, kurz AFP, erstellen. Dieses Dokument erhält nicht nur das Budget der Gemeinde für das kommende Jahr, sondern soll auch die mittelfristige Entwicklung der Leistungen und Finanzen aufzeigen.
Der Gemeinderat hat den AFP an seiner Sitzung vom 2. November 2021 genehmigt. Das Dokument ist auf der Webseite der Gemeindeverwaltung einsehbar. Auf Anfrage werden auch Exemplare in Papierform ausgegeben.