Wie die Gemeinde Walzenhausen angibt, wurde der Entscheid zur Initiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» an das Obergericht weitergezogen.
Gemeinde Walzenhausen (AR).
Gemeinde Walzenhausen (AR). - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Walzenhausen mitteilt, erklärte der Gemeinderat die Initiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» vom 30. September 2021 mittels Verfügung für ungültig. Er begründete seinen Entscheid insbesondere damit, dass der Initiativtext übergeordnetem Bundesrecht widerspricht.

Gegen die Verfügung erhob das Initiativkomitee Beschwerde beim Regierungsrat. Dieser schützte die Verfügung des Gemeinderats und wies die Beschwerde ab. Das Initiativkomitee hat gegen den Entscheid des Regierungsrates Beschwerde beim Obergericht erhoben.

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