Wald AR: GPK warnt vor wachsender Verschuldung der Gemeinde
Die GPK von Wald AR empfiehlt den Voranschlag 2027 zur Annahme. Zugleich warnt sie: Die Nettoschuld steigt auf rund 2'750 Franken pro Einwohner.

Die GPK dankt dem Gemeinderat und dem Team der Kanzlei für die sorgfältige Vorbereitung des Voranschlags 2027. Gemäss Art. 38 FHG nimmt die GPK die Finanzkontrolle der Gemeinde wahr und prüft, ob der Finanzhaushalt die gesetzlichen Vorgaben einhält. Wir haben die Unterlagen geprüft und den Gemeinderat über unsere Feststellungen informiert.
Ein Teil unserer Hinweise ist in die vorliegende Fassung eingeflossen. Zwei Punkte sind noch offen. Im Voranschlag 2027, über den abgestimmt wird, ist die Sanierung der Aussenhülle des Schulhauses noch mit dem Betrag von vor der Abstimmung und mit Sperrvermerk eingestellt und im Verzeichnis der Verpflichtungskredite noch nicht aufgeführt; die Stimmberechtigten haben diesen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 0.975 Mio. am 27. September 2026 mit grosser Mehrheit angenommen.
Im Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030, über den nicht abgestimmt wird, bestehen nach Auffassung der GPK noch einzelne Inkonsistenzen. An der Beurteilung des Voranschlags 2027 und an der Empfehlung der GPK ändern diese Feststellungen nichts.
Der Voranschlag 2027 sieht einen betrieblichen Aufwand von CHF 6.792 Mio. und einen betrieblichen Ertrag von CHF 6.607 Mio. vor. Daraus ergibt sich ein Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von CHF -185'000 (Verlust). Zusammen mit dem Ergebnis aus Finanzierung von CHF -22'500 beträgt das operative Ergebnis CHF -207'500 (Verlust).
Erst die Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Fonds von CHF 224'700 führen zu einem Gesamtergebnis von CHF 17'200 (Gewinn).
Der Finanzausgleich wird 2027 erstmals nach den neuen gesetzlichen Grundlagen berechnet: Den Ausgleichszahlungen von CHF 818'000 steht ein Aufwand für Abfederungsmassnahmen von CHF 106'000 gegenüber, netto erhält die Gemeinde CHF 712'000. Insgesamt müssen 2027 sowohl der laufende Betrieb als auch die Investitionen mit Fremdkapital finanziert werden.
Geplant sind Nettoinvestitionen von CHF 1.399 Mio. Davon entfallen CHF 0.965 Mio. auf die Sanierung der Aussenhülle des Schulhauses inkl. PV-Anlage (bewilligter Verpflichtungskredit CHF 0.975 Mio.), CHF 0.329 Mio. auf Wasser- und Abwasserprojekte (Sanierung Reservoir Säge und Erschliessung Parzelle 712-520-46) und CHF 0.105 Mio. auf die Erschliessungsstrasse Parkplatz Kirche im Zusammenhang mit vorgenannten Parzellen.
Die Jahresrechnung 2025 schloss erneut, zum siebten Mal infolge von Sondereffekten, mit einem Ertragsüberschuss von rund CHF 354'000 ab. Gegenüber der Jahresrechnung 2025 sieht der Voranschlag 2027 einen höheren Aufwand vor: rund CHF 116'000 mehr für die Verwaltung, CHF 146'000 mehr für die Bildung und rund CHF 120'000 mehr für die soziale Sicherheit. Im Bereich Finanzen und Steuern ist ein um CHF 406'000 höherer Ertrag eingestellt.
Davon betreffen CHF 354'000 die Verbuchung des Überschusses 2025, effektiv beträgt der Mehrertrag somit rund CHF 52'000.
Mit dem Voranschlag 2027 hat der Gemeinderat auch den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 überarbeitet. Darin hat er gemäss Art. 10 Abs. 2 FHG seine strategischen Ziele, die Entwicklung der Leistungen in den einzelnen Aufgabenbereichen und die finanzpolitischen Ziele aktualisiert. Der Nettoverschuldungsquotient steigt bis 2030 auf rund 103 %.
Erst ab einem Quotienten von 200 % müsste der Voranschlag die Nettoinvestitionen vollständig selbst finanzieren (Art. 2 Abs. 3 FHG). Aufgrund systembedingter Rahmenbedingungen sind die Finanzkennzahlen weiterhin mit grösseren Unsicherheiten behaftet.
Die Verschuldung nimmt weiter zu. Die ordentlichen Aufgaben der Gemeinde in den Jahren 2027 bis 2030 auf Stufe «Betriebliches Ergebnis» weisen insgesamt einen Verlust von rund CHF 0.26 Mio. auf und die Investitionen betragen im gleichen Zeitraum rund CHF 2.92 Mio. Diese Beträge müssen weitgehend mit Fremdkapital finanziert werden.
In den Jahren 2021 bis 2025 hat der Gemeinderat in den Voranschlägen kumuliert einen Verlust von CHF 1.11 Mio. geplant. Die Jahresrechnungen wiesen im gleichen Zeitraum insgesamt einen Ertragsüberschuss von CHF 1.50 Mio. aus. Die Mehrerträge beruhten jeweils auf einzelnen positiven Sondereffekten und verzögerten Investitionen.
Das seit Jahren festgestellte strukturelle Defizit besteht unverändert. Es zeigt sich im geplanten Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von CHF -185'000 (Verlust). Der Voranschlag 2027 hält die gesetzlichen Vorgaben des FHG ein, erhöht aber die Nettoschuld I von rund CHF 870 (2025) auf rund CHF 2'750 (2027) pro Einwohner.
Die GPK empfiehlt den Voranschlag 2027 zur Annahme.
Die GPK attestiert dem Gemeinderat eine umsichtige Ausgabenpolitik. Nachdem 2025 erstmals wieder rund CHF 1.0 Mio. investiert wurde, sind für 2027 weitere CHF 1.4 Mio. geplant. Die bis 2030 kumuliert negativen betrieblichen Ergebnisse zeigen das strukturelle Defizit der Gemeinderechnung deutlich.
Da der Gemeinderat die Kostenentwicklung im Betrieb kaum beeinflussen kann, ist er gefordert, die Ertragsseite zu stärken. Nur so lässt sich die zunehmende Verschuldung stabilisieren und wieder abbauen, ohne auf notwendige Investitionen zu verzichten.










