Appenzellerland

Trogen lehnt die Unterschutzstellung für das Bahnhofgebäude ab

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Appenzell,

Wie die Gemeinde Trogen berichtet, wurde die Unterschutzstellung des Bahnhofsgebäudes abgeleht. Die Neugestaltung soll den vielfältigen Interessen entsprechen.

Bahnhof. (Symbolbild)
Bahnhof. (Symbolbild) - Nau.ch

Der Gemeinderat Trogen lehnt die Einzel-Unterschutzstellung des Bahnhofgebäudes ab und hat auf Gesuch der Appenzeller Bahnen AG eine entsprechende Verfügung erlassen. Damit bekräftigt er seine Ansicht, dass aufgrund der bereits bestehenden Ortsbildschutzzone und den Bauvorschriften die notwendige Gewähr besteht, dass die Neugestaltung des Bahnhofgeländes den vielfältigen Interessen entsprechend in einem Projekt realisiert werden kann.

Am 11. Dezember 2018 hat der Gemeinderat im Zusammenhang mit der geplanten Neugestaltung des Bahnhofgeländes eine Verfügung erlassen, wonach der bisherige Bahnhof nicht unter Schutz zu stellen sei. Im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren hat das Departement Bau und Volkswirtschaft Appenzell A.Rh. die Verfügung des Gemeinderates aufsichtsrechtlich aufgehoben.

Die Unterschutzstellung ist, nach den heutigen wirtschaftlichen Anforderungen, nicht mehr zu bewerkstelligen

Die Appenzeller Bahnen AG beantragen erneut, auf die Unterschutzstellung des Bahnhofgebäudes zu verzichten. Sie macht geltend, dass sich trotz ihrer entsprechenden Bemühungen ein Verkauf des für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigten Bahnhofsgebäudes als unmöglich erwiesen hat, da ein wirtschaftlicher Betrieb des bestehenden Bahnhofgebäudes nicht möglich sei.

Der Gemeinderat stellt in seiner Verfügung fest, dass das Bahnhofsgebäude als einziges verbliebenes bauliches Zeugnis für die Geschichte der Trogenerbahn zwar grundsätzlich als schutzwürdig gilt. Der Gemeinderat kommt aber weiter zum Schluss, dass die einem Erhalt des Bahnhofgebäudes entgegenstehenden öffentlichen Interessen der Behindertengleichstellung, des öffentlichen Verkehrs sowie der Strassengesetzgebung als höher zu gewichten sind und dass mit der Unterstellung unter Einzelschutz der Eingriff in die private Eigentumsfreiheit als unverhältnismässig einzustufen ist.

Der Bahnhof steht bereits unter der kommunalen Ortsbildschutzzone

Der Bahnhof Trogen liegt in der Kernzone und wird durch die kommunale Ortsbildschutzzone überlagert. Dieser bereits bestehende Schutz genügt, um sicherzustellen, dass nur aus triftigen Gründen vom Erhalt des Bahnhofsgebäudes abgewichen werden kann. Es sind daher keine weitergehenden Schutzmassnahmen notwendig. Die Gemeinde Trogen kann somit im Rahmen ihres Ermessensspielraums auf eine Unterschutzstellung des Bahnhofgebäudes durch Einzelverfügung verzichten.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

sdf
424 Interaktionen
Neuschnee!
sdf
3 Interaktionen
Ausnahme für Uefa

MEHR AUS APPENZELLERLAND

Weissbad Unfall
Weissbad AI
Zelten Fählensee Fählenalp campieren
4 Interaktionen
«Immer extremer»
Digitalisierung
Ausserrhoden
Appenzell
Appenzell AI