Strassenbeleuchtung: Ab 22 Uhr wird das Licht gedimmt
Die Schaltzeiten der Strassenbeleuchtung an der Kantonsstrasse und in den Quartieren Schlatt-Haslens wurden per Anfang Jahr durch den Bezirksrat neu geregelt.

Wie der Bezirk Schlatt-Haslen mitteilt, konnte der Bezirksrat zusammen mit dem Kanton Anfang Jahr eine Vereinbarung mit der Feuerschaugemeinde (EWA) über die Kontrolle und den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung an der Kantonsstrasse und in den Quartieren unterzeichnen.
Ziel ist es, dass sämtliche Leuchten innerhalb des Versorgungsgebiets der EWA die gleichen Schaltzeiten aufweisen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Entsprechend wurden mit der Vereinbarung die Schaltzeiten der Strassenbeleuchtungen neu geregelt.
Ab 22 Uhr wird das Licht gedimmt
Sowohl entlang der Hauptstrasse als auch in den Quartieren wird ab 22 Uhr das Licht um 50 Prozent gedimmt und in den Quartieren anschliessend bis 5.30 Uhr gelöscht.
An der Hauptstrasse leuchten die Strassenlampen während der Nacht noch mit 20 Prozent und dann um 5.30 Uhr wieder mit voller Kraft.
Dies soll einerseits die Strassen ausreichend beleuchten und die Sicherheit gewährleisten und andererseits jenen Personen Licht bieten, die beispielsweise mit dem ersten Postauto zur Arbeit fahren.
Auf Nachsuchen beim Bezirksrat können die Schaltzeiten bei Veranstaltungen kurzfristig angepasst werden.










