Wolfhalden

    Rechnung 2025: Deutlicher Überschuss stärkt Eigenkapital

    Gemeinde Wolfhalden
    Gemeinde Wolfhalden

    Appenzell,

    Wolfhalden schliesst 2025 mit einem Überschuss von rund 1,14 Millionen Franken ab – deutlich besser als budgetiert, vor allem dank höherer Steuereinnahmen.

    Der Kirchvorplatz im Dorfzentrum in der Gemeinde Wolfhalden (AR).
    Der Kirchvorplatz im Dorfzentrum in der Gemeinde Wolfhalden (AR). - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Gemeinde Wolfhalden informiert, schliesst die Erfolgsrechnung 2025 bei einem Gesamtertrag von 12'051'028,78 Franken und einem Gesamtaufwand von 10'913'447,03 Franken mit einem Ertragsüberschuss von 1'137'581,75 Franken ab.

    Gegenüber dem Voranschlag 2025 beträgt der Besserabschluss 1'515'181,75 Franken . Darin wurde ein Aufwandüberschuss von 377'600 Franken budgetiert.

    Auch in diesem Jahr sind bei den Steuereinnahmen der natürlichen und juristischen Personen sowie bei den Sondersteuern insgesamt rund 0,76 Millionen Franken Mehreinnahmen zu verzeichnen.

    Positive Jahresrechnung stärkt Eigenkapital

    Daneben weisen diverse andere Posten Mehrerträge respektive Minderaufwände auf. Diese werden in den jeweiligen Ressortberichten der Gemeinderatsmitglieder im Gesamtjahresbericht, welcher ab sofort auf der Webseite der Gemeinde abrufbar ist, erläutert.

    Die planmässigen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und den Investitionsbeiträgen betragen insgesamt 698'889,15 Franken. Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von 1’104’537,76 Franken aus. Im Voranschlag wurden diese mit 1’254’000 Franken budgetiert.

    Durch das positive Jahresergebnis verzeichnet das Eigenkapital einen Anstieg von 20,05 auf 20,97 Millionen Franken. Der zu Jahresbeginn bestehende Bilanzüberschuss von 14'592'940,18 Franken ist auf 15'730'521,93 Franken gestiegen.

    Jahresrechnung 2025 liegt zur Einsicht auf

    Der Gemeinderat nahm an seiner letzten Sitzung davon Kenntnis, genehmigte die Jahresrechnung 2025 und verabschiedete diese zuhanden des fakultativen Referendums. Die Frist läuft vom 18. April bis zum 18. Mai 2026.

    Während dieser Zeit ist die Jahresrechnung inklusive Anhang auf der Webseite der Gemeinde abrufbar. Auf den Versand in alle Haushaltungen wird wiederum verzichtet.

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