Wolfhalden

    Wolfhalden AR: Referendum gegen neue Ortsplanung bis 1. Dezember möglich

    Gemeinde Wolfhalden
    Gemeinde Wolfhalden

    Appenzell,

    Der Gemeinderat von Wolfhalden AR hat Baureglement und Zonenplan erlassen. Vom 2. November bis 1. Dezember 2026 kann die Bevölkerung das Referendum ergreifen.

    Wolfhalden AR
    Eingang des Gemeindehauses Wolfhalden (AR) (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist einen wichtigen Schritt weiter. Der Gemeinderat hat am 22. September 2026 das Baureglement, den Zonenplan und das Erschliessungsprogramm erlassen. Die Bevölkerung hat vom 2. November bis zum 1. Dezember 2026 die Möglichkeit, das fakultative Referendum zu ergreifen.

    Warum wird die Ortsplanung überarbeitet?

    Mit der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, die 2013 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde, soll die Zersiedelung eingedämmt werden. Das bedeutet, dass die Siedlungen möglichst kompakt weiterentwickelt und bestehende Baulandflächen besser genutzt werden sollen. Gleichzeitig sollen zu grosse Bauzonen verkleinert werden.

    Auf dieser Grundlage hat der Bund die Kantone beauftragt, ihre Richtpläne anzupassen. Der kantonale Richtplan von Appenzell Ausserrhoden ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Er legt fest, wie sich die Gemeinden räumlich entwickeln sollen.

    Wolfhalden wird darin als ländliche Gemeinde eingestuft. Die Gemeinde soll sich behutsam weiterentwickeln und ihre ländlichen Qualitäten bewahren. Gleichzeitig muss Wolfhalden gemäss den kantonalen Vorgaben insgesamt 2 Hektaren Bauzone auszonen.

    Überarbeitung in mehreren Schritten

    In einem ersten Schritt wurden die Strategie zur Siedlungsentwicklung nach innen und die Revision des Gemeinderichtplans erarbeitet. Dieser ist seit dem 1. November 2023 in Kraft.

    Parallel und anschliessend dazu wurde die Nutzungsplanung überarbeitet. Sie umfasst den Zonenplan und das Baureglement. Der Zonenplan zeigt, welche Gebiete wie genutzt werden dürfen.

    Das Baureglement enthält die dazugehörigen Bauvorschriften.

    Nach der ersten öffentlichen Auflage im November 2023 gingen mehrere Einsprachen gegen den Zonenplan ein. Diese wurden geprüft und im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens behandelt. Gegenüber der ersten Auflage wurden einzelne Anpassungen am Zonenplan vorgenommen.

    Das Baureglement wurde zudem umfassend überarbeitet und dem Kanton erneut zur Vorprüfung vorgelegt. Auch der Zonenplan Gefahren wurde aufgrund aktualisierter Gefahrenkarten vollständig überarbeitet. Die ergänzten und überarbeiteten Planungsinstrumente wurden der Bevölkerung nochmals zur Mitwirkung vorgelegt.

    Vom 18. Mai bis zum 16. Juni 2026 fand dazu die Ergänzungsauflage statt.

    Gemeinderat hat die Nutzungsplanung erlassen

    Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2026 die Einsprachen behandelt und über diese entschieden. Gleichzeitig hat er folgende Planungsinstrumente erlassen:
    die Gesamtrevision des Baureglements
    die Gesamtrevision des Zonenplans Nutzung und Schutz
    den Zonenplan Gefahren
    das überarbeitete Erschliessungsprogramm

    Die Gesamtrevision des Baureglements, die Gesamtrevision des Zonenplans Nutzung und Schutz sowie der Zonenplan Gefahren unterstehen nach Art. 48 Abs. 1 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; bGS 721.1) dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft ab dem 2. November und endet am 1. Dezember 2026. Die formelle Mitteilung erfolgt im offiziellen Publikationsorgan, dem Amtsblatt.

    Wird das Referendum ergriffen, entscheidet die Stimmbevölkerung an der Urne über die betreffende Vorlage. Wird kein Referendum ergriffen oder wird eine allfällige Abstimmungsvorlage angenommen, werden die Planungsinstrumente dem Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden zur Genehmigung eingereicht.

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