Wie die Gemeinde Heiden mitteilt, schliesst die Jahresrechnung 2023 mit einem Ertragsüberschuss von rund 50'000 Franken ab.
Das Rathaus in Heiden (AR).
Das Rathaus in Heiden (AR). - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Finanzjahr 2023 war zum einen durch den Umstand geprägt, dass der Voranschlag erst im April 2024 durch die Stimmbevölkerung genehmigt wurde.

Zum anderen fielen die Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen tiefer als erwartet aus und die Gemeinde verzichtete auf geplante Verkäufe von Liegenschaften.

Die Steuererträge waren im Finanzjahr 2023 uneinheitlich: Während sich der Steuerertrag bei den natürlichen Personen auf 12,6 Millionen Franken deutlich senkte, stieg er bei den juristischen Personen um 0,2 Millionen Franken an.

Sehr erfreulich entwickelten sich zudem die Sondersteuern (unter anderem Grundstückgewinn-, Handänderungs- und Erbschaftssteuern), bei denen im Vergleich zum Vorjahr insgesamt eine Million Franken mehr eingenommen werden konnte.

Positive Auswirkung bei Sondersteuern

Auf der Einnahmenseite sind die Steuererträge bei den natürlichen Personen dominierend.

Das Steuersubstrat wächst dabei nicht parallel zum Bevölkerungswachstum, die Zugänge zu Schule und Alterspflege fallen anteilsmässig grösser aus als der Zuwachs im Steuerbereich.

Der gute Gang der Wirtschaft sowie gewisse Nachholeffekte haben sich 2023 sowohl bei den juristischen Personen wie auch bei den Sondersteuern positiv ausgewirkt.

Investitionen von rund zwei Millionen Franken

Die Nettoinvestitionen beliefen sich 2023 auf zwei Millionen Franken. Damit liegen sie rund 0,9 Millionen Franken tiefer als budgetiert.

Die Differenz resultiert zur Hauptsache aus dem Umstand, dass Projekte nicht ausgeführt werden konnten, da der Voranschlag erst im April genehmigt wurde.

Der Jahresbericht 2023 kann ab Anfang Mai 2024 auf der Webseite der Gemeinde eingesehen oder in gedruckter Form bei der Gemeindeverwaltung Heiden bezogen werden.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2023 zuhanden des fakultativen Referendums verabschiedet. Referendumsfrist läuft vom 6. Mai bis 4. Juni 2024.

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