Oberegg ruft zum Rückschnitt der Bepflanzung am Wegrand auf
Wie die Gemeinde Oberegg schreibt, müssen die Einwohner ihre Bäume und Sträucher am Wegrand bis Anfang November 2022 zurückschneiden.

Die Grundeigentümer von an Strassen angrenzenden Grundstücken sind gehalten, die Bäume und Sträucher auf ihrem Grund zurückzuschneiden. Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen und sind vom Grundeigentümer entsprechend zu schneiden.
Die Höhe des Lichtraumes beträgt 4,50 Meter über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind, und 2,50 Meter über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind. Seitwärts muss der Lichtraum bis 30 Zentimeter vor der Aussenkante des Banketts beziehungsweise bis zur Aussenkante des Trottoirs freigehalten werden.
Das Zurückschneiden hat bis spätestens Anfang November 2022 zu erfolgen. Nach diesem Termin wird das Strassenbauamt auf Kosten der säumigen Grundeigentümer die entsprechenden Arbeiten direkt in Auftrag geben. Für Auskünfte steht der Leiter des Strassenbauamtes, Roman Rüegg, telefonisch zur Verfügung.