Gestaltungsrichtlinien für Aussenräume
Seit einigen Jahren werden Steingärten und Sichtschutzwände in den privaten Gärten immer beliebter.

Um eine gängige Bewilligungspraxis zu entwickeln und die Grundeigentümer kompetent und stringent beraten zu können, hat die Kommission Bau und Planung Gestaltungsrichtlinien erarbeitet. Diese sollen als verbindliche Richtschnur im Bewilligungsverfahren dienen.
Kantons- oder gar schweizweit nimmt Heiden dadurch eine Vorreiterrolle ein. Bereits interessieren sich Presse, Gärtner und Landschaftsarchitekten und deren Verbände für die Richtlinien.
Das Echo ist durchwegs sehr positiv. Die Richtlinien stützen sich auf die entsprechenden kantonalen Broschüren Bauen ausserhalb Bauzone und Innentwicklung im Siedlungsgebiet
Die Richtlinie werden zukünftig der Baubewilligung beigelegt und auf der Homepage www.heiden.ch veröffentlicht werden.