Wie die Gemeinde Bühler informiert, wird im Rahmen der Objektfinanzierung die Miete für die Räume der Kinderbetreuung Herisau bis 31. Dezember 2023 erlassen.
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Schweizer Franken. (Symbolbild) - dpa
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Seit 2009 besteht eine Vereinbarung mit der Kibe Herisau (Bühler), dass die Gemeinde Bühler allfällige Defizite übernimmt sowie auch die Räume unentgeltlich zu Verfügung stellt.

Im Voranschlag 2023 wurde die Objektfinanzierung an die Kinderbetreuung Herisau per Anfang 2023 in eine Subjektfinanzierung umgewandelt.

Zum Zeitpunkt der Budgetierung war noch nicht bekannt, wann genau das neue Kinderbetreuungsgesetz in Kraft treten wird.

Daher wurden Ausgaben für die Subjektunterstützung budgetiert und diejenigen des Mieterlasses weggelassen.

Familien werden unterstützt

Es wurden Beiträge vom Bund und Kanton in der Höhe von 54'600 Franken budgetiert, die Unterstützungsbeiträge von 88'600 Franken gegenüberstehen.

Am 1. Juni 2023 wurde das neue Kibegesetz (ein halbes Jahr verspätet) in Kraft gesetzt.

Kanton und Gemeinden werden verpflichtet, Familien zu unterstützen (je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit), welche ihre Kinder aufgrund einer beruflichen Tätigkeit extern betreuen lassen.

Es soll eine einheitliche subjektbezogene Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung erreicht werden.

Kinderbetreuung stellt Gesuch auf Übernahme

Die daraus entstehenden Kosten werden zu 50 Prozent durch den Kanton beziehungsweise zu 50 Prozent durch die Wohnsitz-Gemeinden der Erziehungsberechtigten getragen werden.

Die Inkraftsetzung des Gesetzes hat sich verzögert, weil verschiedene Umsetzungsfragen beim Kanton bedeutend mehr Zeit als geplant in Anspruch nahmen.

Die Kinderbetreuung hat nun das Gesuch gestellt, die Objektfinanzierungen für die Mietbeiträge durch die Gemeinde Bühler bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern.

Dies bedeutet auch für das zweite Halbjahr die Miete in der Höhe von 9600 Franken zu erlassen.

Dem Antrag wurde zugestimmt

Die Kinderbetreuung Herisau (Bühler) führen ein sehr wichtiges und für die Gemeinde Bühler nicht mehr wegzudenkendes, unbestrittenes Angebot für die familien- und schulergänzende Betreuung mit einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Darum hat der Gemeinderat Bühler diesem Antrag zugestimmt.

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