Beiträge an Denkmalpflege
In Übereinstimmung mit der Verordnung über Beiträge an Denkmalpflege-, Natur- und Heimatschutzmassnahmen richten Bund, Kanton und Gemeinden Beiträge an die anrechenbaren Mehrkosten aus.

Der Gemeinderat hat von der Kommission für Denkmalpflege drei Gesuche drei Anträge zugestellt erhalten. Der Gemeinderat hat die Gesuche geprüft und beschlossen, an die denkmalrelevanten Mehrkosten Beiträge von gesamthaft Fr. 8‘682.00 auszurichten.
Mit der Zusicherung der Gemeindebeiträge werden Kantonsbeiträge in der Höhe von Fr. 4‘341.00 und ein Bundesbeitrag von Fr. 2‘550.00 ausgelöst. Mit diesen Beiträgen werden denkmalrelevante Aufträge in der Höhe von insgesamt knapp Fr. 140‘000.00 erteilt.
Die errechneten Beiträge sind Maximalbeiträge. Für die definitive Beitragsabrechnung sind die Bauabrechnungen massgebend.
Die Auszahlungen erfolgen, sobald die Arbeiten von der Denkmalpflege abgenommen sind.