Appenzell

    Appenzell Innerrhoden: Die Zusammenarbeit im Behindertenwesen

    Wie der Kanton Appenzell Innerrhoden mitteilt, will er im Behindertenwesen enger mit dem Kanton St.Gallen zusammenarbeiten.

    Blick auf die Gemeinde Appenzell.
    Blick auf die Gemeinde Appenzell. - Nau.ch / Simone Imhof

    Das Sozialamt Appenzell Innerrhoden wurde bei der Erfüllung der Aufgaben für die Bewilligungserteilung und die Aufsicht über Behinderteninstitutionen im Kanton mit stationären Angeboten seit 2008 durch das Sozialamt des Kantons Graubünden unterstützt.

    Dazu gehörten etwa das Finanzcontrolling sowie die Tarifberechnungen und -festsetzungen.

    Nach der Beendigung dieser Zusammenarbeit konnte sich das Gesundheits- und Sozialdepartement mit dem Amt für Soziales des Kantons St.Gallen auf den Abschluss einer Leistungsvereinbarung verständigen.

    Die Leistungsvereinbarung wird im Bedarfsfall verlängert

    Die Standeskommission hat das Gesundheits- und Sozialdepartement ermächtigt, die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton St.Gallen über die Zusammenarbeit im Behindertenwesen für das Jahr 2023 zu unterzeichnen.

    Das Departement wurde überdies ermächtigt, die Leistungsvereinbarung im Bedarfsfall zu verlängern.

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