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Trüllikon belässt die Gebühren für Wasser, Klär und Abfall

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Zürcher Weinland,

Wie die Gemeinde Trüllikon berichtet, erfolgen keine Anpassungen für Wasser, Klär- und Abfallgebühren zum 1. Oktober 2021.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Mit Beschlüssen vom 7. September 2021 hat der Gemeinderat den Wasserzins bei 2.00 Franken pro m3 bezogenes Wasser, die Wassergrundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei 200 Franken, die Klärgebühren bei 3.10 Franken pro m3 bezogenes Frischwasser, die Abwassergundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei 120 Frankn und die Abfallgrundgebühr bei 120 Franken pro Haushalt belassen.

Gültigkeit der Gebührenfestsetzug

Die vorstehende Gebührenfestsetzug gilt für die Zeit ab 1. Oktober 2021.

Gegen die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse, welche auf der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Bürozeit zur Einsicht aufliegen, kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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