Thalheim an der Thur gibt Hinweise zur Steuererklärung
Wie die Gemeinde Thalheim an der Thur mitteilt, sind Verlängerungsgesuche für die Einreichfrist der Steuererklärung 2022 bis 31. März 2023 zu stellen.

Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2022 läuft am 31. März 2023 ab.
Einwohner von Thalheim an der Thur, die eine Verlängerung der Eingabefrist der Steuererklärung wünschen, senden an das Steueramt Thalheim an der Thur ein E-Mail.
Es ist zu beachten, dass Fristverlängerungsgesuche bis spätestens am 31. März 2023 gestellt werden müssen.
Die Frist kann bis auf den 30. November 2023 erstreckt werden
Eine Fristverlängerung wird bis maximal 30. November 2023 gewährt.
Gesuche, welche dieses Datum überschreiten, werden ebenfalls bis maximal 30. November gewährt; die Frist für den restlichen Zeitraum wird von Amtes wegen abgewiesen.
Man kann die Steuererklärung komplett online einreichen
Seit der Steuerperiode 2020 kann man die Steuererklärung erstmals komplett elektronisch einreichen.
Die Unterschrift fällt weg, und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden. Weitere Informationen sind auf der Gemeindewebseite zu finden.