Wie die Gemeinde Henggart berichtet, soll die Leinenpflicht zwischen dem 1. April und dem 31. Juli 2023 Rehkitze und andere Jungtiere vor Hunden schützen.
Landwirtschaft in der Gemeinde Henggart im Zürcher Weinland.
Landwirtschaft in der Gemeinde Henggart im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gestützt auf die neue Jagdgesetzgebung musste das Hundegesetz angepasst werden.

Neu gilt jeweils zwischen dem 1. April und dem 31. Juli 2023 eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.

Als Waldrand wird dabei ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Diese Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde hinterlegt.

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