Wie die Gemeinde Feuerthalen mitteilt, wurde die Gebührentarife für den Friedhof Feuerthalen, um die Doppelbelegung von Urnengräbern erweitert.
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Ein Kreuz auf einem Grab. (Symbolbild) - dpa
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Die Bestattungs- und Friedhofverordnung (BFV) der Gemeinde Feuerthalen vom 19. November 2021 ist seit 1. Januar 2022 in Kraft. Diese erlaubt neu die Belegung der Urnenwandgräber mit zwei Urnen. Bisher war die Belegung dieser Gräber mit nur einer Urne gestattet.

Aus diesem Grund musste nun auch der Gebührentarif ergänzt werden. Neu beinhalten die Gebühren für den Friedhof die Position 5.3a «Urnengrab inklusive Sandsteinplatte mit Inschrift ohne Grabgebühr bei zweiter Belegung». Dies zum halben Ansatz von 1100 Franken im Vergleich zur Erstbelegung. Der aktualisierte Gebührentarif tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Der Gebührentarif für das Bestattungsamt und den Friedhof Feuerthalen ist auf der Homepage der Gemeinde Feuerthalen einsehbar oder kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden.

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