Wie die Gemeinde Dorf bekannt gibt, findet die Ersatzwahl für ein neues Mitglied der Rechnungsprüfungskommission am 22. Oktober 2023 statt.
Das Ortswappen der Gemeinde Dorf im Zürcher Weinland.
Das Ortswappen der Gemeinde Dorf im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Da ein Mitglied der Rechnungsprüfungskommission (RPK) zurückgetreten ist, hat der Gemeinderat am 5. Juni 2023 die Wahlanordnung für die Ersatzwahl für ein Mitglied der RPK Dorf für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2026 auf den 22. Oktober 2023 festgesetzt.

Die Publikation erfolgte am 12. Juni 2023 sowohl auf der Webseite der Gemeinde wie auch im Aushang.

In Anwendung von § 48 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und von Artikel 9 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Dorf sind Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein müssen, innerhalb von 30 Tagen von der Publikation an, das heisst bis spätestens Mittwoch, 12. Juli 2023, 11 Uhr, dem Gemeinderat Dorf einzureichen.

«Wahlvorschlag»-Formular ist auch online aufgeschaltet

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Dorf hat.

Die Unterzeichnung eines Wahlvorschlages hat eigenhändig mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse zu erfolgen.

Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse zu bezeichnen.

Das Formular «Wahlvorschlag» kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist ebenfalls auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Dorf