Am Freitag erbeuteten Telefonbetrüger in Lüchingen SG insgesamt 100'000 Franken von einer 90-jährigen Frau. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Betrüger
Eine ältere Frau am Telefon. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Lüchingen SG erbeuteten Telefonbetrüger am Freitag insgesamt 100'000 Franken.
  • Eine 90-jährige Frau übergab den Betrügern zweimal 50'000 Franken.
  • Dank eines aufmerksamen Bankangestellten konnte ein dritter Versuch verhindert werden.

Am Freitag hat eine 90-jährige Frau nach einem sogenannten Schockanruf insgesamt 100'000 Franken an Betrüger in Lüchingen übergeben, die sich als falsche Mitglieder der Strafverfolgungsbehörden ausgaben.

Die 90-jährige Frau hat um zirka 9 Uhr einen Anruf erhalten, bei dem ihr eine unbekannte Frau, eine angebliche Polizistin, erzählte, dass ihre Tochter in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt sei.

Angeblich trage die Tochter die Schuld an diesem Unfall. Die Tochter benötige dringend Geld, sonst müsse sie mehrere Wochen in Haft.

Ein dritter Versuch 50'000 Franken zu erbeuten konnte verhindert werden

Die äusserst glaubwürdig vorgetragene Lügengeschichte bewegte die Geschädigte dazu, bei zwei verschiedenen Banken je 50'000 Franken abzuheben und diese einem unbekannten Abholer, einem angeblichen Staatsanwalt, zu übergeben.

Am Nachmittag bekam die Frau erneut einen Anruf und wurde abermals aufgefordert, dieselbe Summe zu organisieren.

Falscher Polizist
Falscher Polizist im Kanton St. Gallen - Kantonspolizei St. Gallen

Beim Versuch erneut 50'000 Franken bei einer weiteren Bank abzuheben, wurde ein Bankangestellter misstrauisch und der Betrug flog auf. Die Kantonspolizei St. Gallen hat Ermittlungen aufgenommen.

Immer wieder sind die Telefonbetrüger mit dieser Masche erfolgreich

Nach wie vor werden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizisten festgestellt. Zu oft kommen Betrüger damit zum Erfolg.

Die Kantonspolizei St. Gallen warnt vor solchen Anrufen und rät folgendes: Die Polizei und andere Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.

Ebenso verlangen die Strafverfolgungsbehörden niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.

Unbekannten sollten niemals Wertsachen übergeben werden

Im Verdachtsfall sollten Betroffene sich bei einer Polizeistation in der Nähe oder beim Notruf 117 melden.

Gegenüber fremden Anrufenden sollten keine Angaben über die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse gemacht werden.

Unbekannten Personen sollten niemals Bargeld und Wertsachen übergeben werden. Es gilt, Bekannte und Verwandte zu warnen.

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