Oberriet lädt die Bevölkerung zur Mitwirkung ein

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Rheintal,

Wie die Gemeinde Oberriet mitteilt, werden die Teilstrassenpläne «Ausbau Littenweg» sowie «Schwamm­strasse» ab 31. August 2023 der Mitwirkung unterstellt.

Die Ortseinfahrt Rheinstrasse in Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen.
Die Ortseinfahrt Rheinstrasse in Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat Oberriet lädt die Bevölkerung ein, zum Projekt Teilstrassenplan Ausbau Littenweg, Montlingen und Teilstrassenplan Schwammstrasse, Oberriet im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen.

Nach Artikel 33bis des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) werden beim Bau von Strassen oder Erlass von Teilstrassenplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abschnitt eins) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abschnitt zwei).

In diesem Sinne werden die beiden Teilstrassenpläne «Ausbau Littenweg» sowie «Schwamm­strasse» vom Donnerstag, 31. August 2023, bis und mit Freitag, 29. September 2023, der Mitwirkung unterstellt.

Die Mitwirkung muss schriftlich erfolgen

Die Unterlagen können während dieser Zeit im Rathaus Oberriet eingesehen werden.

Die Mitwirkung hat schriftlich an die politische Gemeinde Oberriet, Gemeinderat, mit Stichwort «Mitwirkung Teilstrassenplan Ausbau Littenweg» oder «Mitwirkung Teilstrassenplan Schwammstrasse» zu erfolgen.

Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet. Bei allfälligen Fragen steht das Hochbauamt Oberriet gerne zur Verfügung.

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