Wie die Gemeinde Diepoldsau meldet, werden Eigentümer ersucht, ihre Meldung bis 31. Mai 2024 telefonisch oder per E-Mail an die Gemeinderatskanzlei zu richten.
Die Hintere Kirchstrasse mit Blick auf das Katholische Pfarramt in Diepoldsau.
Die Hintere Kirchstrasse mit Blick auf das Katholische Pfarramt in Diepoldsau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit Stichtag 1. Juni 2024 findet eine Zählung der leer stehenden Wohnungen statt.

Leerwohnungen gemäss dieser Zählung umfassen sowohl möblierte als auch unmöblierte Wohnungen und Einfamilienhäuser, die zwei spezifischen Kriterien entsprechen.

Bedingungen für die Erfassung als Leerwohnung

Sie sind am 1. Juni 2024 nicht bewohnt, jedoch bewohnbar.

Diese Immobilien müssen entweder dauerhaft zur Miete (für mindestens drei Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sein.

Dazu zählen auch Wohnungen oder Häuser, die fast fertiggestellt sind.

Darüber hinaus werden auch leer stehende Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser erfasst, sofern sie das ganze Jahr über bewohnbar sind und dauerhaft zur Miete (für mindestens drei Monate) oder zum Verkauf angeboten werden.

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