Diepoldsau: Referendumsvorlage Vereinbarung KESB Rheintal
Wie die Gemeinde Diepoldsau angibt, wird die Referendumsvorlage Interkommunale Vereinbarung über die regionale KESB Rheintal öffentlich aufgelegt.

Bei der Referendumsvorlage geht es um Interkommunale Vereinbarung zwischen den Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau (Mitgliedsgemeinden) über die regionale Kindesund Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheintal mit dem Beschluss des Gemeinderates Diepoldsau vom 5. Dezember 2023.
Die Referendumsfrist ist vom 8. Januar bis 6. Februar 2024. Die Dokumente werden in der Gemeinderatskanzlei öffentlich aufgelegt.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 391 gültige Unterschriften.
Allfälliges Referendumsbegehren vor Referendumsfrist-Ablauf einreichen
Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Artikel 19 Absatz eins des Gesetzes über Referendum und Initiative RIG).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen.