Wie die Gemeinde Diepoldsau mitteilt, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 23. April 2024 ein neues Reglement über die Benützung des Dorfplatzes erlassen.
Die Hintere Kirchstrasse in Diepoldsau (SG).
Die Hintere Kirchstrasse in Diepoldsau (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Reglement über die Benützung des Dorfplatzes Diepoldsau regelt die Nutzung des Dorfplatzes durch Dritte.

Der Dorfplatz kann mit einer Bewilligung des Gemeinderats für Veranstaltungen genutzt werden, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.

Dabei haben einheimische Nutzer und Veranstaltungen für öffentliche Zwecke Vorrang.

Das Reglement untersteht dem fakultativen Referendum

Auch das Marktwesen ist reglementiert. Eine Wegleitung sowie der Tarif für die Nutzung des Dorfplatzes werden noch erlassen.

Das neue Reglement über die Benützung des Dorfplatzes Diepoldsau untersteht vom 30. April bis 29. Mai 2024 dem fakultativen Referendum.

Das Reglement tritt nach durchgeführtem Referendumsverfahren in Kraft.

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