Wie die Gemeinde Rüthi SG angibt, sollte nicht auf öffentlichen Strassen zu parkiert werden, um den Einsatz des Winterdienstes nicht zu behindern.
Das Rathaus Rüthi im Rheintal (SG).
Das Rathaus Rüthi im Rheintal (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Auch in diesem Winter ist das Strassennetz der Rheintaler Gemeinden in möglichst gutem Zustand zu halten. Die Schneeräumungsarbeiten werden weitgehend in den frühen Morgenstunden ausgeführt.

Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert sind, behindern den Winterdienst. Es besteht zusätzlich die Gefahr der Beschädigung. Die Motorfahrzeughalter der Gemeinde Rüthi sind aufgerufen, ihre Fahrzeuge bei Schnee- oder Eisprognosen in Garagen oder auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen.

Im Sinne des Strassengesetzes kann Privateigentum bei grossem Schneefall zur Schneeräumung beansprucht werden. Hingegen ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Schnee von Vorplätzen etc. auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schaffen.

Die Gemeinde haftet nicht für Schäden an den Fahrzeugen

Zusätzlich wird die Bevölkerung ersucht, keinen Schnee um Hydranten herum zu deponieren. Dies aus Sicherheitsgründen bzw. damit die Hydranten in einem Notfall jederzeit gut zugänglich sind. Ebenfalls sind EW-/CATV-Verteilkabinen sowie Strasseneinlaufschächte von Schnee freizuhalten.

Die Gemeinde Rüthi lehnt die Haftung für allfällige Schäden an Fahrzeugen ab, die aus Nichtbefolgen dieser Anweisung resultieren. Fahrzeuge, die die Schneeräumung hemmen, können auf Kosten der Halter durch die Organe der Polizei abgeschleppt oder verstellt werden.

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