Am dritten Tag des Betrugs-Prozesses am Kreisgericht Rheintal haben die Verteidiger der drei Beschuldigten Freisprüche gefordert. Zwei Geschwister und ihre Mutter sollen jahrelang die Sozialversicherungen in grossem Stil getäuscht und dadurch Leistungen von über einer Million Franken erschlichen haben.
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Zwei Geschwister und deren Mutter stehen diese Woche wegen Betrugs vor dem Kreisgericht Rheintal. (Symbolbild) - Keystone
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Die Anklageschriften umfassen knapp 200 Seiten. Beschuldigt sind eine 54-jährige Schweizerin, ihr 50-jähriger Bruder und die 75-jährige Mutter der beiden. Es geht um gewerbsmässigen Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, betrügerischen Konkurs und die Erschleichung einer falschen Beurkundung.

Der Schaden beläuft sich laut Anklage auf über eine Million Franken bei den Sozialversicherungen sowie 884'000 Franken zum Nachteil von Privaten. Dazu kommen nicht beglichene Steuern von rund 200'000 Franken.

Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft für die Geschwister Freiheitsstrafen von 6,5 und 5 Jahren gefordert. Gegen die Mutter soll eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine Busse von 3000 Franken ausgesprochen werden.

Am Mittwoch plädierten die Verteidiger der drei Beschuldigten. Sie forderten Freisprüche für ihre Mandanten. Die Observationen durch Privatdetektive und die Polizei seien widerrechtlich erfolgt. Sämtliche dadurch entstandenen Dokumente dürften nicht verwertet werden.

Die Anklage sei ungültig, das Verfahren einzustellen und die Zivilforderungen seien abzuweisen. Das Fundament der Anklage sei morsch, wurde erklärt. Das Geschehen sei unsachlich dargestellt. Die medizinischen Gutachten wurden angezweifelt. Eine Simulation sei ausgeschlossen. Eine Täuschung könne nicht vorliegen.

Die Verteidiger schilderten die körperlichen Leidensgeschichten der Beschuldigten. Die 54-jährige Geschäftsfrau war vor über 30 Jahren in einem Auffahrunfall verwickelt. Ein Schleudertrauma sei erwiesen, so ihr Verteidiger.

Beim 50-jährigen Bruder wurden schwere körperliche und zunehmend psychische Beschwerden angeführt. Diese hätten schon 1995 begonnen. Er könne teilweise kaum gehen und leide unter anderem an einem Burnout-Syndrom und an einer Depression. Er sei arbeitsunfähig, wie mehrere Ärzte bestätigten.

Der 75-jährigen Mutter wird vorgeworfen, sie habe ihr Einkommen als Lebensberaterin nicht deklariert. Seine Mandantin habe seit ihrer Jugend Heilkräfte, so der Verteidiger. Diese Heilkräfte seien für die Frau von Gott gegeben und deshalb dürfe sie für ihre Leistungen keinen Lohn entgegennehmen. Wenn Kunden aus Dankbarkeit etwas geben wollten, spende sie das Geld weiter.

Die fehlenden Belege erklärte der Verteidiger damit, dass die Frau das Geld meist in bar an Bedürftige weitergegeben habe. Sie habe keineswegs arglistig gehandelt. Allenfalls läge ein Verbotsirrtum vor.

Die Familie habe ein sehr enge Bindung. Auch nach dem Tod des Vaters sei die räumliche Nähe bestehen geblieben. Durch die Krankheiten des Sohnes und der Mutter sei die Familie noch enger zusammengewachsen.

Das Kreisgericht Rheintal wird die Urteile schriftlich eröffnen.

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