Im Kanton Uri müssen wegen des Coronavirus alle Veranstalter von Anlässen mit weniger als 1000 Personen eine Risikoabwägung vornehmen.
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Auch der Kanton Uri hält sich an die Vorgaben des Bundesrates, welche ein Grossveranstaltungs-Verbot einberief. - Keystone
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Im Kanton Uri müssen wegen des Coronavirus alle Veranstalter von Anlässen mit weniger als 1000 Personen eine Risikoabwägung vornehmen. Ausgenommen sind einzig Veranstaltungen im Familienkreis, Anlässe, bei denen alle Teilnehmer namentlich bekannt sind sowie Anlässe im Freien. Auch der Normalbetrieb von Restaurants bleibt möglich.

Dies teilte der Sonderstab Coronavirus am Freitag mit, nachdem der Bundesrat per Verordnung alle Anlässe mit mehr als 1000 Teilnehmenden verboten hatte. Organisatoren, die eine Risikoabwägung vornehmen müssen, tun dies per Formular, das auf der Homepage des Sonderstabes verfügbar ist.

Der Sonderstab appelliert ferner an die Eigenverantwortung. Bei jeder Veranstaltung bestehe ein Risiko für eine Ansteckung.

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