Nutzungsplanungsrevision startet mit Informationsanlass

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Am 23. September 2026 präsentiert die Gemeinde Altdorf den Synthesebericht zur Nutzungsplanungsrevision und informiert über Anpassungsbedarf und Stossrichtung.

Das Gemeindehaus von Altdorf (UR).
Das Gemeindehaus von Altdorf (UR). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Altdorf mitteilt, hat der Gemeinderat eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung angestossen. Am 23. September 2026 präsentiert er an einer Informationsveranstaltung die bisher erarbeiteten Grundlagen für die Revision.

Die aktuelle Nutzungsplanung von Altdorf ist über zehn Jahre alt. Nun hat eine Ortsplanungskommission mit der Unterstützung von Fachbüros die Grundlagen für eine Gesamtrevision erarbeitet. Die Altdorfer Bevölkerung ist eingeladen, am Mittwoch, den 23. September 2026, von 18 bis circa 19:30 Uhr eine Informationsveranstaltung der Gemeinde in der Aula Hagen zu besuchen.

Dort stellen Fachleute den Synthesebericht vor, der Handlungsempfehlungen und Anpassungsbedarf für die Nutzungsplanungsrevision aufzeigt. Die Bevölkerung wird sich ein erstes Mal zur Stossrichtung der Nutzungsplanung äussern können.

Siedlungsentwicklung nach innen stärken

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung werden die Bau- und Zonenordnung sowie weitere Planungsinstrumente angepasst. Die Planung legt fest, welche Zonen beispielsweise zum Wohnen, zum Arbeiten, für Freizeit und Naherholung oder auch für die Landwirtschaft genutzt werden sollen.

Als strategische Leitplanke dient das Siedlungsleitbild. Altdorf ist ausserdem verpflichtet, Eckpunkte des nationalen Raumplanungsgesetzes (RPG 1) abzubilden, etwa die Stärkung der Siedlungsentwicklung nach innen und die Weiterentwicklung von Siedlungsqualitäten. Diese Nutzungspläne sind für Grundeigentümerinnen und –eigentümer verbindlich.

Bevölkerung redet mit

Die Veranstaltung vom 23. September 2026 bildet den Auftakt für eine Reihe von weiteren Partizipationsveranstaltungen der Gemeinde. Zum Entwurf der Nutzungsplanung ist im Frühsommer 2027 eine öffentliche Mitwirkung vorgesehen.

Die öffentliche Auflage in der zweiten Jahreshälfte 2028 bietet eine weitere Mitsprachemöglichkeit. Schlussendlich wird die revidierte Nutzungsplanung 2029 an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt.

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