Die Justizkommission des Urner Landrats will die Richtplananpassung 2022 in zwei Schritten behandeln. Das Parlament soll die Vorlage zurückweisen.
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Der Urner Landrat. - Keystone
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Die Justizkommission des Urner Landrats beantragt dem Parlament, die Vorlage an der Session vom 21. Juni 2023 an den Regierungsrat zurückzuweisen.

Die Kommission verlangt vom Regierungsrat, die Vorlage aufzuteilen, wie aus den am Dienstag, 30. Mai 2023, publizierten Unterlagen hervorgeht.

Am 6. September 2023 soll das Parlament über den Teil befinden, in dem es um den Windpark Gütsch oberhalb von Andermatt geht.

Die Behandlung der restlichen Richtplananpassungen sollen verschoben werden.

Die Richtplananpassungen zum Windpark sollen zeitnah umgesetzt werden

Kommissionspräsident Marco Roeleven (FDP) teilte auf Anfrage mit, dass für die Justizkommission die Richtplananpassungen zum Windpark unbestritten seien.

Sie sollen deswegen zeitnah umgesetzt werden.

Die anderen Richtplananpassungen seien nicht minder weitragend, erklärte Roeleven. Sie bedürften noch etwas mehr Zeit fürs Studium der Dossiers. Eine Traktandierung bereits in der Juni-Session sei etwas zu knapp.

Das Elektrizitätswerk Ursern betreibt auf dem Gütsch auf 2332 Meter über Meer vier Windenergieanlagen. Es möchte nach Angaben des Regierungsrat den Windpark erneuern und ausbauen.

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