Am Montag und Dienstag überprüfte die Kantonspolizei Uri im Schwerverkehrszentrum Sattelmotorfahrzeuge. Es wurden einige Verstösse festgestellt.
Erstfeld: Sattelmotorfahrzeugkontrollen
Erstfeld: Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung sowie technische Mängel – Fahrzeug stillgelegt - Kantonspolizei Uri
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Am Montagmittag, 9. Mai 2022, überprüfte die Kantonspolizei Uri im Schwerverkehrszentrum ein Sattelmotorfahrzeug mit belgischen Kontrollschildern.

Die Kontrolle des digitalen Fahrtschreibers ergab, dass der französische Fahrzeuglenker das Fahrzeug mit einer fremden Fahrerkarte lenkte und so seine Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten manipulierte.

Weitere Abklärungen ergaben, dass der Lenker mehrfach die täglichen Höchstlenkzeiten, die täglichen Ruhezeiten und Pausen missachtete sowie den digitalen Fahrtschreiber nicht richtig bediente. Die Fremdkarte wurde eingezogen und wird dem Bundesamt für Strassen zugestellt.

Ein Sattelmotorfahrzeug verstösst gegen die Arbeits- und Ruhezeit

Am Dienstagmittag, 10. Mai 2022, wurde im Schwerverkehrszentrum in Erstfeld ein weiteres Sattelmotorfahrzeug mit belgischen Kontrollschildern angehalten und kontrolliert.

Dabei wurden mehrere massive Verstösse gegen die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer, Chauffeurverordnung, ARV 1, festgestellt.

Es mussten die täglichen sowie wöchentlichen Lenkzeiten, die Lenkpausen und die tägliche sowie wöchentlichen Ruhezeiten beanstandet werden.

Auch die Motorensoftware war manipuliert

Im Weiteren ergab die vertiefte technische Kontrolle, dass die Motorensoftware manipuliert war und dadurch eine Motorleistungssteigerung erreicht wurde. Zudem wies das Fahrzeug diverse technische Mängel und eine Überlänge auf.

Die fehlbaren Fahrzeuglenker werden bei der Staatsanwaltschaft Uri zur Anzeige gebracht. Sie müssen mit Bussen von mehreren tausend Franken und allenfalls einem Fahrverbot für die Schweiz rechnen.

Nach der Tatbestandsaufnahme können die Chauffeure ihre Fahrt fortsetzen

Nach der polizeilichen Tatbestandsaufnahme, dem Verbringen der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten sowie der Wiederherstellung der vorschriftsgemässen technischen Zustände der Fahrzeugkomponenten können die Chauffeure ihre Fahrt fortsetzen.

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