Der Landrat genehmigte am Mittwoch, 21. Juni 2023, die notwendige Richtplananpassung für den Ausbau des Windparks auf dem Gütsch ob Andermatt.
Altdorf
Das Tell Denkmal in Altdorf (UR). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Kommission wollte die Richtplananpassung 2022 im Landrat in zwei Schritten behandeln.

Kommissionspräsident Marco Roeleven (FDP) sagte, dass die Anpassungen zum Windpark unbestritten seien und deswegen zeitnah umgesetzt werden sollen.

Das Elektrizitätswerk Ursern betreibt auf dem Gütsch auf 2332 Meter über Meer vier Windenergieanlagen. Es möchte den Windpark erneuern und ausbauen.

Die anderen Anpassungen seien nicht minder weittragend, verlangten aber noch etwas mehr Zeit, sagte Roeleven.

Die genehmigte Aktualisierung umfasst drei weitere Anpassungen

Der Rat sah dies anders. Er lehnte den Rückweisungsantrag mit 32 zu 27 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Justizdirektor Daniel Furrer (CVP) weibelte erfolgreich für die Behandlung des Geschäfts, warnte vor zusätzlichen Risiken, wenn das Geschäft zurückgewiesen würde. In der Schlussabstimmung passierte der aktualisierte Richtplan mit 50 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung.

Die letzte Teilrevision des Richtplans war 2018 durchgeführt worden.

Die nun genehmigte Aktualisierung umfasst neben der Anpassung für den Ausbau des Windparks drei weitere Anpassungen: Eine für den den Verlad von Gesteinsmaterial vom Schiff auf die Bahn im Gebiet Seematte in Flüelen, eine für die langfristige Erweiterung des Steinbruchs Eielen in Attinghausen und für die langfristige Erweiterung der Abbau- und Deponiebetriebe Butzen und Güetli in Gurtnellen sowie eine für die Fruchtfolgeflächen in der Richtplankarte in den Gemeinden Schattdorf und Erstfeld nach Abschluss des Neat-Projekts.

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