Altdorf startet Teilrevision für Eggberge
Altdorf lanciert die Mitwirkung zur Teilrevision der Nutzungsplanung auf den Eggbergen. Sie schafft die Grundlage für die Erweiterung der Berglodge 37.

Wie die Gemeinde Altdorf mitteilt, hat der Gemeinderat mit dem Siedlungsleitbild letzten Sommer die strategischen Leitplanken für die räumliche Entwicklung von Altdorf in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren gesetzt. Auf dieser Basis läuft nun die Revision der Nutzungsplanung an, im Rahmen derer wiederum zahlreiche Gefässe für die öffentliche Mitwirkung vorgesehen sind.
Um die touristische Entwicklung auf den Eggbergen voranzubringen, zieht der Gemeinderat eine separate Teilrevision der Nutzungsplanung in diesem Perimeter vor. Auslöser hierfür ist ein Erweiterungsprojekt der Berglodge 37.
Die angestrebte Teilrevision berücksichtigt die Vorgaben aus den Inventaren des Bundes, dem kantonalen Richtplan und dem kantonalen Planungs- und Baugesetz. Ebenfalls werden die strategischen Ziele aus dem Siedlungsleitbild – die Bewahrung der Landschaft auf den Eggbergen und ihrer Qualitäten – respektiert.
Die notwendigen Abklärungen zum Richtprojekt betreffend Landschaftsbild, Ortsbild und Waldabstand wurden getroffen.
Zonenänderungen im Bereich der Berglodge 37
Die Teilrevision beinhaltet die Umzonung der Freihaltezone im Bereich der Berglodge 37 in die Bauzone «Wohn- und Gewerbezone Eggberge» und in die Bauzone «Wohnzone Eggberge».
Mit der Freihaltezone wurde ursprünglich ein Bereich für die Durchfahrt von Skifahrern offengehalten. Dieses Bedürfnis ist nicht mehr vorhanden. Weiter soll die bestehende Strasse, die sich aktuell in der Nichtbauzone «Landwirtschaftszone» befindet, in die Bauzone «Verkehrsfläche» eingezont werden.
Zudem soll die Waldgrenze den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Damit werden die bestehenden Zonen sinnvoll ergänzt und die Voraussetzungen für die geplante Erweiterung geschaffen.
Übergeordnetes öffentliches Interesse
Die Berglodge 37 ist der grösste Arbeitgeber auf den Eggbergen und hat seit ihrer Eröffnung vor rund vier Jahren die Übernachtungszahlen in Altdorf merklich gesteigert. Als Aushängeschild für die touristische Qualität in der Region hat sie auch eine positive Ausstrahlung auf andere touristische Anbieter in der Umgebung.
Der hohe touristische Stellenwert und die damit einhergehende Wertschöpfung hat den Gemeinderat bewogen, die Teilrevision für diesen Perimeter anzustossen und die öffentliche Mitwirkung dazu jetzt zu lancieren. Die Unterlagen sind aktuell auf der Website der Gemeinde Altdorf aufgeschaltet.
Die interessierte Bevölkerung hat bis am 15. April 2026 Zeit, schriftlich zu den anvisierten Zonenplanänderungen Stellung zu nehmen – brieflich an Gemeinderat Altdorf oder per E-Mail.
Verfahrensschritte kurz erklärt
Die öffentliche Mitwirkung ist für die Bevölkerung die erste Möglichkeit, sich im Verfahren einzubringen. In der Folge wird der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und das Projekt gegebenenfalls anpassen.
In einem nächsten Schritt erfolgt – voraussichtlich im Juni 2026 – die öffentliche Auflage der Teilrevision, in deren Rahmen Rechtsmittel wie zum Beispiel Einsprachen ergriffen werden können. Schlussendlich wird die Teilrevision an der Gemeindeversammlung – voraussichtlich im November 2026 – beschlossen und anschliessend vom Regierungsrat genehmigt.










