Rückschnitt von Hecken und Sträuchern in Allschwil

Nau.ch Lokal
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Region Allschwil,

Wie die Gemeinde Allschwil mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, beim Rückschnitt von Sträuchern, Hecken und Bäumen auf die Brutzeit von Vögeln zu achten.

Allschwil Benzidn
Allschwil Benzidin: Die Gemeinde steht im Clinch mit Chemiefirmen und dem Umweltamt. (Symbolbild) - Nau.ch / Werner Rolli

Sträucher, Hecken und Bäume sind Lebensraum vieler Tiere.

Vögel nutzen diese als Brutplatz, Igel als Versteckmöglichkeit zwischen verschiedenen Tages- und Nachtplätzen, auch andere Tiere nutzen Sträucher und Hecken für die Fortpflanzung und zur Nahrungssuche.

Daher ist der starke Gehölzschnitt oder das vollständige Entfernen von Sträuchern und Hecken oder das Fällen von Bäumen während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli zu vermeiden.

Selektives Zurückschneiden

Planen Sie Schnittarbeiten ausserhalb dieser Schonzeit ein. Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten.

Fällarbeiten auf Baustellen können häufig schon vor Baubeginn ausgeführt werden.

Wenn der Rückschnitt während der Hauptbrut- und Setzzeit nicht zu umgehen ist, kann beim Kanton (Amt für Wald) eine Ausnahmebewilligung beantragt werden.

Die Hecke wird dann ein paar Tage vor der Ausführung von einer Fachperson beurteilt.

Führen Sie den Gehölzschnitt im Herbst/Winter (September bis März) durch.

Dann stört man Pflanzen und Tiere am wenigsten und das Astgerüst der Gehölze ist gut sichtbar, sodass man für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen am besten berücksichtigen kann.

Vorgehen bei der Strauch- und Heckenpflege

Hecken mit viel fruchttragendem Gehölz (Futter für Vögel und Wildtiere) erst im Februar oder März zurückschneiden.

Schneiden Sie nur zurück, was wirklich nötig ist und vermeiden Sie zu starkes Auflockern. Dichte Sträucher und Hecken sind als Nistplätze geeignet.

Halten Sie bereits beim Pflanzen der Gehölze genug Abstand zum nächsten Weg respektive zur nächsten Strasse ein, damit auch Jahre später noch ein ausreichend breiter Streifen zwischen Hecke und Weg respektive Strasse frei bleibt.

Berücksichtigen Sie dabei, wie breit und hoch die betreffende Gehölzart am konkreten Standort werden kann.

Die gewissen Bäume und Hecken unter Schutz dürfen nicht stehen und gefällt werden. Weitere Informationen sind auf der Gemeindewebseite zu finden.

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