Feuerwerk

Nicht alle Allschwiler haben Freude am Feuerwerk

Nau.ch Lokal
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Region Allschwil,

Wie die Gemeinde Allschwil berichtet, möchte die Gemeindepolizei auf die Gefahren von Feuerwerken aufmerksam machen, um Verletzungen und Stress zu vermeiden.

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Der Eingangsbereich des Gemeindezentrums Allschwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Traditionsgemäss wird das neue Jahr auch in Allschwil vereinzelt mit buntem Feuerwerk und lauten Knallern gefeiert. Die Gefahren bei der falschen Handhabung von Raketen, Vulkanen und anderen Feuerwerkskörpern werden dabei leider meist unterschätzt.

Die Gemeindepolizei möchte darum die Bevölkerung im Umgang mit Feuerwerk sensibilisieren und auf die Gefahren aufmerksam machen. Zu beachten gilt es zum Beispiel, dass nicht alle Allschwiler Freude an Feuerwerk haben.

Lautes Knallen bedeutet Stress für ältere Leute, Kleinkinder und vor allem für Nutz- und Haustiere. Aus Rücksicht sollte darum Feuerwerk mit gesundem Menschenverstand und Augenmass und nur an den nach Polizeireglement gestatteten Tagen abgebrannt werden. Es sind dies der 31. Juli und der 1. August sowie der 31. Dezember.

In jedem Jahr verletzten sich 105 Personen

Anlässlich den jährlichen 1. August- und Silvesterfeierlichkeiten verletzten sich in jedem Jahr in der Schweiz rund 105 Personen. Wer Feuerwerk zündet, sollte sich darum bereits beim Kauf instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung vollständig durchlesen.

Von selbstgebasteltem Feuerwerk wird generell abgeraten, da dies oftmals zu schwersten Verletzungen führen kann. Ursachen für Unfälle mit Feuerwerk sind jedes Jahr hauptsächlich unachtsames und fahrlässiges Verhalten.

Die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk haben die Beratungsstelle für Brandverhütung, die BFU und die Suva nachfolgend zusammengestellt.

Es sollte zur Sicherheit Wasser bereitgestellt werden

Beim Kauf von Feuerwerk sind die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären. Die Gebrauchsanweisung sind zu lesen und zu befolgen. Nur zugelassenes Feuerwerk ist abzubrennen.

Es sollte Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereitgestellt werden. Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten. An den Festtagen sollten Dachluken, Fenster und Türen geschlossen werden.

Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Kindern ist altersgerecht der richtige Umgang mit Feuerwerk zu erklären. Trotzdem sollte sie beaufsichtigt werden.

Es sollte nie in der Nähe geraucht werden

Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach zehn bis fünfzehn Minuten nähern. Der Blindgänger ist mit Wasser zu übergiessen. Nachzündversuche können gefährlich sein.

Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden. Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind zu unterlassen.

Es ist nie in der Nähe eines Feuerwerks zu rauchen. Es gilt die allfällig von den Behörden erlassenen Feuerverbote und die aktuelle Situation zu Trockenheit und Waldbrandgefahr zu beachten.

Ebenso sind die allfällige Feuerwerksverbote auf bezeichneten Arealen wie zm Beispiel den Pausenplätzen der Allschwiler Schulhäuser, zu beachten.

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