Jagdpachtrevier in Allschwil zur Verpachtung ausgeschrieben
Wie die Gemeinde Allschwil schreibt, gilt die Verpachtung für die Zeit vom 1. April 2024 bis 31. März 2032. Bewerbungen sind bis zum 15. Oktober möglich.

Die Einwohnergemeinde Allschwil schreibt das folgende Jagdrevier für die Periode vom 1. April 2024 bis 31. März 2032 zur Verpachtung aus: Gemeinde Allschwil (ganze Gemeinde).
Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem seit 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG, SGS 520) zu entnehmen.
Interessierte Jagdgesellschaften können ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 an die Adresse des Amts für Bau, Raumplanung und Umwelt, Abteilung Entwickeln, Planen und Bauen, einreichen.
Die Einwohnergemeinde regelt das Verfahren.