Die Gemeinde Allschwil erinnert an die Hundegebühr für 2023
Wie die Gemeinde Allschwil informiert, müssen die Hundehalter alle relevanten Änderüngen bezüglich ihres Hundes bei der Gemeindeverwaltung melden.

Anfang des Jahres 2023 versendet die Gemeindeverwaltung die Jahresrechnungen für die Hundegebühr an die Hundehalter in Allschwil.
Leider erhalten häufig auch Hundehaltende eine Rechnung, deren Hunde im Verlauf des Jahres verstorben sind oder den Besitzer gewechselt haben.
Es ist nachvollziehbar, dass in der Trauer über den Verlust eines treuen Begleiters vergessen werden kann, diesen bei der Gemeindeverwaltung, aber auch bei der Amicus-Datenbank abzumelden.
Die Abmeldungen müssen rechtzeitig dürchgeführt werden
Die Gemeinde bittet die Hundehalter, die Abmeldung noch vor Jahresende vorzunehmen, damit man im Jahr 2022 keine neue Jahresrechnung erhält.
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder per E-Mail erfolgen.
Für die Abmeldung benötigt die Gemeindeverwaltung eine Kopie der Tierarztrechnung (Euthanasie) oder der Rechnung für die Einäscherung des Hundes.