Wie die Gemeinde Allschwil bekannt gibt, werden ab dem 7. Oktober 2024 aufgrund des Ablaufs der gesetzlichen Ruhefrist verschiedene Grabstätten aufgehoben.
Das Kirchli, die erste reformierte Kirche in Allschwil.
Das Kirchli, die erste reformierte Kirche in Allschwil. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Gemäs dem Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Allschwil beträgt die Belegungsdauer aller Reihengräber und Urnennischen maximal 25 Jahre, Familien- und Doppelgräber maximal 50 Jahre.

Aufgrund des Ablaufs der gesetzlichen Ruhefrist werden im Spätherbst 2024 verschiedene Grabstätten aufgehoben.

Dies betrifft Urnenreihengräber der A15-Reihe, Familiengräber der A11-, C08-, C09- und C11-Reihen sowie Erdreihengräber der D04-Reihe. Des Weiteren betrifft dies die Urnennischenwand A22.

Ökumenische Gedenkfeier im September 2024 geplant

Die Grabfeldräumung ist ab 7. Oktober 2024 geplant. Falls Angehörige den Grabstein und die Pflanzen der Gräber behalten möchten, dies ist dem Friedhofspersonal bis zum 23. September 2024 telefonisch mitzuteilen.

Vorgängig wird zur Grabfeldräumung am Samstag, 14. September 2024, um 16 Uhr eine ökumenische Gedenkfeier in der Friedhofkapelle stattfinden.

Mit dieser Gedenkfeier möchte die Gemeinde Allschwil den Betroffenen die Gelegenheit geben, sich vom Grab der Angehörigen zu verabschieden.

Totenruhe bleibt nach Grabaufhebung unangetastet

Es ist zu beachten, dass bei einer Grabaufhebung das Grabmal und die Bepflanzungsfläche abgeräumt werden.

Die sterblichen Überreste werden vorerst in der Erde belassen, das heisst, die Totenruhe bleibt auch nach der Grabaufhebung unangetastet.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ErdeAllschwil