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    Wettswil ordnet die Erneuerungswahlen an

    Gemeinde Wettswil
    Gemeinde Wettswil

    Knonaueramt,

    Wettswil ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 bis 2026 für den 27. März 2022 an.

    Gemeindehaus Wettswil am Albis.
    Gemeindehaus Wettswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Der Gemeinderat ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 bis 2026 für den 27. März 2022 und einen allfälligen zweiten Wahlgang für den 15. Mai 2022 an. Es werden  -  nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung  -  folgende Organe an der Urne gewählt:

    Gemeinderat (fünf Mitglieder und Präsident), Rechnungsprüfungskommission (fünf Mitglieder und Präsident), Baukommission (drei Mitglieder), Primarschulpflege (fünf Mitglieder und Präsident).

    In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. bzw. Art. 9 der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Wettswil a.A. werden leere Wahlzettel verwendet.

    Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

    Frist bis spätestens am Freitag, 3. Dezember 2021

    Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am Freitag, 3. Dezember 2021 beim Gemeinderat Wettswil. oder per E-Mail schriftlich zu melden. Interessierte geben an, für welche Behörde sie kandidieren und teilen Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit.

    Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

    Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 litc. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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