Wettswil am Albis informiert über den Mehrwertausgleich
Wie die Gemeinde Wettswil am Albis berichtet, kann für Grundstücke, deren Wert durch eine Umzonung oder Aufzonung steigt, eine Mehrwertabgabe erhoben werden.

Am 1. Januar 2021 sind das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz und die Mehrwertausgleichsverordnung in Kraft getreten. Für Grundstücke, deren Wert durch eine Umzonung oder eine Aufzonung steigt, kann eine Mehrwertabgabe erhoben werden. Bei Einzonungen fällt eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent dem Kanton zu.
Die Gemeinden können hingegen bei Um- und Aufzonungen eine Abgabe von max. 40 Prozent auf dem Mehrwert erheben. Die Höhe des kommunalen Abgabesatzes muss in der kommunalen Bau- und Zonenordnung geregelt werden. Daneben ist auch die maximale Grösse von Kleingrundstücken festzulegen, welche vom Mehrwertausgleich befreit sind.
Wettswil am Albis folgt den Empfehlungen des Kantons
Der Gemeinderat Wettswil am Albis hat sich entschieden, die Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes zeitnah in der BZO festzusetzen, um bei Aufzonungen oder Sondernutzungsplanungen von den Möglichkeiten des Kommunalen Mehrwertausgleiches zu profitieren.
Dabei folgt die Gemeinde den Empfehlungen des Kantons und setzt die Bestimmungen in einer separaten Teilrevision der BZO ohne weitere Anpassungen um. Sobald der entsprechende Entwurf der BZO mit dem zugehörigen erläuternden Bericht vorliegt, wird er zuhanden der öffentlichen Auflage und der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
Nach der vorgeschriebenen öffentlichen Auflage ist die Teilrevision den Stimmberechtigten an der Urne vorzulegen und durch die Baudirektion des Kantons Zürich zu genehmigen. Nach deren Genehmigung und Ablauf der Rekursfristen erfolgt die Inkraftsetzung.