Wie die Gemeinde Wettwil am Albis mitteilt, sind für die beiden Grundstücke im Gebiet Heissächer, gegenüber dem Friedhof klare Planungsgrundlagen zu schaffen.
Gemeindehaus Wettswil.
Gemeindehaus Wettswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Politische Gemeinde Wettswil am Albis ist Eigentümerin der Grundstücke 3385 und 3386 im Gebiet «Heissächer».

Diese sind der Zone für öffentliche Bauten zugeteilt und mit einer Dienstbarkeit belastet, wonach sie nur mit Bauten und Anlagen für öffentliche Aufgaben überbaut werden dürfen.

An der Dienstbarkeit berechtigt sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.

Geeignete Nutzung der Grundstücke geplant

Die beiden Grundstück eignen sich heute nicht mehr für öffentliche Bauten.

Im Hinblick auf die anstehende Ortsplanungsrevision muss die Dienstbarkeit abgelöst werden, weil diese sinnvolle Planungsvarianten verhindert.

Die beiden Grundstücke sollen einer geeigneten Nutzung zugeführt werden können. Dies wird im Ortsplanungsrevisionsverfahren geklärt werden.

Die Gemeinde versuchte während mehrerer Jahre, mit den Eigentümern eine einvernehmliche Lösung zu finden, um die Dienstbarkeit abzulösen.

Nach Ablösung entscheiden die Stimmbürger

Diese Verhandlungen sind inzwischen gescheitert, was die Gemeinde bedauert.

Sie sieht sich nun gezwungen, gegen die Eigentümer vor dem Bezirksgericht Affoltern am Albis auf Ablösung der Dienstbarkeit zu klagen.

Kommt die Ablösung der Dienstbarkeit zustande, werden die Stimmbürger über eine Umzonung entscheiden.

Die Stimmbürger würden im Übrigen ebenso darüber zu entscheiden haben, wenn die Gemeinde die Grundstücke verkaufen würde, was zum heutigen Zeitpunkt aber nicht zur Debatte steht.

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