Ottenbach entlässt Gebäude aus dem Denkmalschutzinventar
Wie die Gemeinde Ottenbach mitteilt, wurden die Gebäude Affolternstrasse 21 und 23 aus dem kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte entlassen.

In der Gemeinderatssitzung vom 3. Oktober 2022 wurde der Beschluss gefasst, die Gebäude Affolternstrasse 21 und 23 aus dem kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte zu entlassen.
Der Protokollauszug der Gemeinderatssitzung liegt ab Dienstag, 18. Oktober 2022, im Gemeindehaus Ottenbach zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Anforderungen an die Rekursschrift
Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig und die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.










