Wie die Gemeinde Wettswil am Albis mitteilt, tritt per 1. Januar 2024 die Tarifordnung zur Verordnung über die Wasserversorgung in Kraft.
Steueramt Wettswil.
Steueramt Wettswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat hat gestützt auf Paragraf 29 Wasserwirtschaftsgesetz (WWG) den Gebührentarif erlassen und auf den 1. Januar 2024 die Verordnung in Kraft gesetzt.

Der Beschluss sowie die Tarifordnung zur Verordnung über die Wasserversorgung (TO VWVO) der politischen Gemeinde Wettswil am Albis stehen auf der Webseite der Gemeinde zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Die Tarifordnung vom 1. Januar 2023 sowie alle dieser Tarifordnung widersprüchlichen Bestimmungen werden auf diesen Zeitpunkt hin aufgehoben.

Rekurs gegen die Tarifordnung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Bezirksrat Affoltern Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

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