Wie die Gemeinde Wettswil am Albis meldet, wird per 1. September 2022 das Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet aufgehoben.
Gemeindehaus Wettswil.
Gemeindehaus Wettswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der gebietsweise ergiebige Regen der vergangenen Wochen hat zu einer Entspannung der Trockenheitssituation in den Zürcher Wäldern geführt. Die Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Landschaft und Natur hat deshalb das für den Wald und die Waldesnähe geltende absolute Feuerverbot per 1. September, 12 Uhr, aufgehoben.

Die Waldbrandgefahr wird von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «erheblich» (Stufe 3 von 5) zurückgestuft. Es besteht somit weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr. Die Baudirektion ruft die Bevölkerung zur Vorsicht beim Feuern im Wald und in Waldesnähe auf.

Der Gemeinderat Wettswil am Albis hat mit Beschluss 144 vom 27. Juli 2022 ein allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet erlassen. Dieses wird mit dem Feuerverbot für Wald und Waldesnähe per 1. September 2022 12 Uhr ebenfalls aufgehoben.

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